Probleme im ÖV


 


Mit Gratis-ÖV gegen Autostaus

Luxemburg Das Grossherzogtum ist das erste Land der Welt, in dem alle öffentlichen Verkehrs­mittel gratis sind: Seit Samstag braucht man für Bus, Bahn und Tram keine Tickets mehr. Die Neuerung ist Teil eines grossen Konzepts zur Verkehrswende im kleinen Land, das zunehmend unter Staus und übervollen Stras­sen leidet. Parallel dazu werden Bus- und Bahnlinien stark aus­gebaut. Der Gratis-ÖV bedeutet für den Staat Mehrausgaben von 41 Millionen Euro im Jahr, (sda)

Quelle: Baz 2.3.2020

BVB «Eine Ohrfeige für alle Gehbehinderten»

Jahrelang sass Christoph Wydler selbst im BVB- Verwaltungsrat, nun ist er auf einen Gehstock ange­wiesen und enttäuscht von der Leitung.

BZ vom Samstag, 30.11.19 / VON HELENA KRAUSER

Trotz dem Stock wird Wydler nicht als gehbehindert erkannt. Bild: ken

Wenn Christoph Wydler morgens von zu Hause zur Therapie ins Felix Platter Spital fährt, überlegt er sich neuerdings genau, wo er in den Bus einsteigt. Seit einem Hirnschlag im Juli dieses Jahres ist der ehemalige EVP-Grossrat und BVB-Verwaltungsrat nämlich auf einen Gehstock angewiesen. «Ich nehme immer die mittlere Tür und versuche dann möglichst schnell zu einem Sitzplatz zu kommen, bevor der Bus losfährt», sagt Wydler. Das gelänge ihm allerdings nicht immer, denn häufig würden die Chauffeure den Bus an der Haltestelle nicht absenken. Dadurch sei das Einsteigen für ihn mühsamer und dauere viel länger. Ausserdem seien die für gehbehinderte Menschen reservierten Plätze im Viererabteil zu weit weg von den Türen. Die Einzel­sitze und der Zweier-Sitz direkt neben der Tür würden sich für gehbehinderte viel besser eignen.

Die Zeit beim Aussteigen ist oft zu knapp

Ins Felix Platter Spital fährt Wydler dreimal in der Woche, um wieder ruhiger und gleichmässiger laufen zu lernen. Auch sei­nen rechten Arm kann er momentan nicht richtig verwenden. Er trägt ihn in einer Schlinge. Bis jetzt konnten die Ärzte noch nicht konkret feststellen, was der Grund für die Lähmung in seinem Arm ist. Wenn Wydler mit dem 36er Bus an der Halte­stelle ankommt, steht er erst auf, sobald der Bus gehalten hat. Erst dann kann er sich sicher im Bus fortbewegen. Nun muss er sich beeilen, um rechtzeitig zur Tür zu kommen, bevor diese wieder schliesst. «Kürzlich musste ich meinen Gehstock im letzten Moment zwischen die Türen halten, damit sie nicht wieder schliessen, bevor ich draussen bin», erzählt er.

Sein Gehstock ist eigentlich ein alter Skistock, er ist rot, gut sichtbar. Trotzdem würden die meisten Chauffeure nicht erkennen, dass er gehbehindert ist. Zumindest würden sie nicht dementsprechend reagieren. Wydler bringt das in Situationen, in denen er sich unsicher fühlt, Situationen, die er bis vor ein paar Monaten, als er noch gesund war und gut ge­hen konnte, nicht kannte. Dennoch möchte Wydler nicht die einzelnen Buschauffeure anprangern. Das betont er immer wieder. Die Verantwortung sieht er hingegen bei leitenden Personen. «Ich möchte nicht das Personal ins Visier nehmen. Von ihm darf man keine Bemühungen erwarten in einer Sache, die der Chefetage offensichtlich egal ist.»

In der Leitung der Basler Verkehrsbetriebe (BVB) war Wydler jahrelang selbst unter den Entscheidungsträgern. Von 1992 bis 2005 war er im Verwaltungsrat, später im Ausschuss und zu­letzt als dessen Präsident tätig. Damals, als er es in der Hand gehabt hätte, stand die Barrierefreiheit für Wydler aber kei­neswegs im Fokus. «Ich kann mich nicht erinnern, dass das je­mals ein Thema gewesen wäre», sagt er heute.

Gehbehinderte verhindern schnellen Fahrgastwechsel

Als die ersten Niederflurtrams eingeführt wurden, habe man freudig festgestellt, dass sich der Fahrgastwechsel so beschleu­nigen lässt, erzählt Wydler. Allerdings sei auch aufgefallen, dass durch den neuen ebenerdigen Einstieg vermehrt ältere und gehbehinderte Menschen die öffentlichen Verkehrsmittel nutzten. Eine Personengruppe, die aus mangelnder Barriere­freiheit zuvor häufig auf den ÖV verzichtet hatte. Dieser Faktor wurde als eher negatives Gegengewicht zu dem beschleunigten Fahrgastwechsel gewertet. Einige der Verwaltungsratsmitglieder seien der Meinung gewesen, ältere und gehbehinderte Per­sonen sollten vorrangig die Tixi Taxis, ein Behindertentransportdienst, benutzen anstatt den öffentlichen Verkehr.

Auch die Einführung der ausklappbaren Rampen für Rollstuhlfahrer, sei im Verwaltungsrat kritisch besprochen worden. Da Wydler heute, da ihn diese alltäglichen Probleme tangieren, weder im Verwaltungsrat noch im Grossen Rat sitzt, wendete er sich mit seinen Beschwerden per E-Mail an BVB-Direktor Bruno Stehrenberger. Darin spricht er das seltene Ab­senken der Busse und die neuen hohen Haltekanten an, die ihn häufig zu mühsamen Umwegen zwingen, und fordert: «Pragmatische Lösungen im Interesse der Gehbehinderten soll­ten für jede Haltestelle gesucht werden».

Die Antwort erhält Wydler von der Sachbearbeiterin der BVB. Die Anweisung die Busse an allen Haltestellen abzusenken, seien intern bereits diskutiert worden. Aus Verhältnismässig­keitsgründen sei davon allerdings abgesehen worden, da das «dauernde Absenken auch Nachteile mit sich bringt, erhöhter Energieverbrauch und Zeitbedarf für das Abheben auf Fahrniveau». Die Buschauffeure seien angehalten, das Absen­ken bei Bedarf oder im Falle von sehr niedriger Bordstein-Hal­testellenkante vorzunehmen.

Für Wydler sind diese Antworten keineswegs zufriedenstellend. Das Auf- und Absenken der Busse würde un­gefähr gleich lange dauern, wie das verzögerte Einsteigen, wenn der Bus nicht abgesenkt ist, gibt er zu bedenken. Ausser­dem solle seiner Meinung nach der Energiebedarf «den Behin­derten eher nicht entgegengehalten werden». Diese Aussage empfindet er als  «Ohrfeige für alle Gehbehinderten», so Wydler.


Das Behindertengleichstellungsgesetz hält fest, dass der öffentliche Verkehr bis spätestens Ende 2023 den Bedürfnissen der behinderten und altersbedingt eingeschränkten Reisenden entsprechen muss.

Das Behindertengesetz und die BVB

© Roland Schmid  (BZ)

Bis 2023 werden knapp die Hälfte der Basler Tram- und Kombihaltestellen und etwas mehr als ein Drittel der Bushaltestellen behindertengerecht umgebaut sein. Obwohl das Behindertengleichstellungsgesetz des Bundes das Jahr 2023 als Frist vorgibt, sieht sich die Basler Regierung bei der Umsetzung auf Kurs.

Ende 2019 waren 22 Prozent der Tram- und Kombihaltestellen sowie 8 Prozent der Bushaltestellen auf Kantonsgebiet hindernisfrei umgebaut, hält der am Dienstag veröffentlichte Statusbericht der Regierung fest. Mit Hilfe von Klapprampen seien 82 Prozent der Tram- und 93 Prozent der Bushaltestellen behindertengerecht nutzbar gewesen.

Das Behindertengleichstellungsgesetz hält fest, dass der öffentliche Verkehr bis spätestens Ende 2023 den Bedürfnissen der behinderten und altersbedingt eingeschränkten Reisenden entsprechen muss. Das Gesetz lasse technische Hilfsmittel wie die Klapprampe als vorübergehende Ersatzlösung zu. Diese Hilfsmittel werden höhere Haltekanten längerfristig aber nicht ersetzen können.

Weil der Umbau der Haltestellen in Basel nach Möglichkeit im Rahmen von übergeordneten Erhaltungs- oder Umgestaltungsarbeiten erfolgen soll, verzögert sich die Umsetzung des Behindertengleichstellungsgesetzes.

Die Regierung rechnet in ihrem Statusbericht damit, dass die Gesetzesvorgaben bis 2028 nahezu vollständig umgesetzt sein dürften. Dabei würden Haltestellen in der Umgebung von Spitälern und weiteren Einrichtungen für mobilitätseingeschränkte Menschen vorgezogen realisiert, heisst es.

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